
Reha-Zentrum prosper
Hier finden Sie die aktuelle Besucherregelungen für das Reha-Zentrum prosper. Ab 23.12.2022 gilt eine gelockerte Regelung, bei der Besucher der Reha-Klinik - unabhängig vom Impfstatus - nur noch zu einem zu Hause durchgeführten Corona-Selbsttest verpflichtet werden. Der Zutritt zum Reha-Zentrum ist nur zulässig, wenn dieser Test negativ ist. Im Verdachtsfall, z. B. bei starken Erkältungssymptomen, kann die erneute Durchführung eines Selbsttests vor Ort verlangt werden.
Während des gesamten Besuches muss eine FFP2-Maske getragen werden. Wir möchten Sie im Interesse Ihrer Angehörigen und zum Schutz unserer Beschäftigten bitten, sich an die folgenden Regeln zu halten:
• Negativer Corona-Selbsttest ausreichend (die Aussage, dass dieser gemacht wurde und negativ ist reicht aus)
• Besuchszeiten Montag – Freitag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr (letzter Einlass um 18:00 Uhr), an Wochenenden und Feiertagen: Besuchszeit täglich von 15:00 Uhr – 19:00 Uhr (letzter Einlass um 18:00 Uhr)
• maximal 2 Besucher zeitgleich pro Patient möglich bei Aufenthalt in der Cafeteria im Reha-Zentrum
• maximal 1 Besucher pro Patient zeitgleich im Patientenzimmer
• FFP2-Maske überall im Haus verpflichtend, auch im Patientenzimmer
• Besuchszeit maximal 1 Stunde pro Besucher
• maximal 2 Besucher pro Tag und Patient
• Verzicht aufs Händeschütteln
• keine Besuche bei Erkältungssymptomen
• Besuchszeiten Montag – Freitag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr (letzter Einlass um 18:00 Uhr), an Wochenenden und Feiertagen: Besuchszeit täglich von 15:00 Uhr – 19:00 Uhr (letzter Einlass um 18:00 Uhr)
• maximal 2 Besucher zeitgleich pro Patient möglich bei Aufenthalt in der Cafeteria im Reha-Zentrum
• maximal 1 Besucher pro Patient zeitgleich im Patientenzimmer
• FFP2-Maske überall im Haus verpflichtend, auch im Patientenzimmer
• Besuchszeit maximal 1 Stunde pro Besucher
• maximal 2 Besucher pro Tag und Patient
• Verzicht aufs Händeschütteln
• keine Besuche bei Erkältungssymptomen
Weitere Informationen zum Thema Corona erhalten Sie hier:
Hier finden Sie die aktuell gültigen Corona-Schutzmaßnahmen für die ambulante Rehabilitation:
Neurologische Rehabilitation

Mit dem Konzept der wohnortnahen, ambulanten und stationären neurologischen Rehabilitation ist eine integrierte Versorgung von Patienten möglich, die von der Notversorgung in einer Stroke-Unit (Schlaganfall-Spezialstation) über die Behandlung in der Neurologischen Klinik bis hin zur neurologischen Rehabilitation reicht.
Es werden alle neurologischen Krankheiten rehabilitativ behandelt.
Das Reha-Zentrum prosper ist seit Mitte 2013 als Verbund mit dem Knappschaftskrankenhaus Bottrop nach KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) zertifiziert. Die Klinik für neurologische Rehabilitation ist Anfang Mai 2014 zusammen mit dem Knappschaftskrankenhaus Bottrop in die Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH überführt worden.