Maskenpflicht gilt nur noch für Besucher und ambulante Patienten

Drei Jahre lang haben strenge Hygieneregeln die Ausbreitung des Corona-Virus weitestgehend verhindert und damit allen Personen – vor allem den vulnerablen Patientengruppen – einen größtmöglichen Schutz gegeben. Mit der neuen landesweiten Corona-Schutzverordnung treten ab 1. März 2023 neue Corona-Regeln für den Besuch und den Aufenthalt in Krankenhäusern in Kraft. Für das Knappschaftskrankenhaus Bottrop und das Reha-Zentrum prosper gilt daher ab Mittwoch, 1. März 2023:
Besucher und ambulante Patienten tragen weiterhin eine FFP2-Maske. Stationäre Patienten sowie die Klinikmitarbeitenden sind von der Maskenpflicht befreit.
Darüber hinaus läuft die Testpflicht für nahezu alle Personen im Krankenhaus aus. Es ist kein vorheriger Test vor Betreten des Hauses mehr nötig. Für Besuche auf den Normalstationen und des Park Cafés sind – abgesehen vom Tragen der FFP2-Maske – jegliche Einschränkungen aufgehoben.
Aus hygienischen Gründen wird weiterhin darum gebeten, auf den Händedruck zu verzichten.

Deutschlands beste Ausbildungsbetreiber
Deutschlands beste Arbeitsgeber
Top Nationale Fachklinik Adipositaschuirurgie
Top Nationale FachklinikRefluxchirurgie
Top Regionales Krankenhaus
Top Nationale Fachklinik Hernienchirurgie
Top Nationale Fachklinik Gefäßchirurgie
Rehaklinik Neurologie
KTQ-Zertifikat