In der überwiegenden Zahl der Darmkrebsfälle spielen erbliche Faktoren eine untergeordnete Rolle. Bei 1/4 bis 1/3 der Patienten gibt es bereits Darmkrebsfälle in der Familie. Daraus wird geschlossen, dass eine Veranlagung für die Erkrankung vererbt werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass Verwandte von Darmkrebspatienten grundsätzlich ein besonders hohes Erkrankungsrisiko hätten. In sehr seltenen Fällen liegen bekannte erbliche Gendefekte vor. Dazu zählen:
- die sehr seltene familiäre adenomatöse Polyposis (FAP), die gekennzeichnet ist durch das Wachstum von zahlreichen entartungsgefährdeten Polypen im Dickdarm.
- das HNPCC-Syndrom oder auch erbliche nicht polypöse colorektale Tumor-Syndrom, mit dem Patienten vor dem 40. Lebensjahr an einem Darmkrebs erkranken. Zur Erkennung dieser beiden Formen können
- genetische Untersuchungen eingesetzt werden. Ein erhöhtes Risiko an Darmkrebs zu erkranken besteht
- bei Bestehen einer lang anhaltenden schweren Entzündung der Dickdarmschleimhaut wie der Colitis ulcerosa,
- bei Vorhandensein eines Verwandten 1. Grades, der an einem Darmkrebs erkrankt ist. Hier besteht ein zwei- bis dreifach erhöhtes Erkrankungsrisiko.
- bei Vorhandensein anderer Tumorerkrankungen wie Gebärmutter-, Eierstock-, Brust- oder Blasenkrebs oder ein zuvor entfernter Darmtumor.